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Höhe des Pflegegeldes
Höhe des Pflegegeldes
| Pflegebedarf in Stunden pro Monat (ab 01.01.2011) |
Pflegestufe | Betrag in Euro monatlich (ab 01.01.2011) |
| Mehr als 60 Stunden | 1 | 154,20 EUR |
| Mehr als 85 Stunden | 2 | 284,30 EUR |
| Mehr als 120 Stunden | 3 | 442,90 EUR |
| Mehr als 160 Stunden | 4 | 664,30 EUR |
| Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist | 5 | 902,30 EUR |
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Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist |
6 | 1.260 EUR |
| Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt |
7 | 1.655,80 EUR |